Grundrisse Haus A
Eigentumswohnungen


 


 

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Übersicht


 






Für das Projekt:
Stadtparkvillach Haus A

wurde die Baugenehmigung und die Zusage der grundsätzlichen Förderungsbereitschaft im Sinne des § 17 des Kärntner Wohnbauförderungs-Gesetzes vom Amt der Kärntner Landesregierung erteilt. Somit wird es für Sie möglich, Mittel aus der Wohnbauförderung in Anspruch zu nehmen, sofern Sie als begünstigte Person gemäß dem Kärntner Wohnbauförderungs-Gesetz gelten.

Förderungsklasse ÖKO 3

Die Nebenkosten betragen:
- 3,5% Grunderwerbssteuer
- 1,1% Grundbucheintragungsgebühr


Eine Maklerprovision wird nicht in Rechnung gestellt.

Eine detaillierte und individuelle Planung der von Ihnen ins Auge gefaßten Wohnungseinheit erfolgt nach Unterzeichnung der Anwartschaftsvereinbarung kostenlos.